§ 2 KHStatV
Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten sind:
- 1.
- Krankenhäuser einschließlich Ausbildungsstätten und zusätzlich ab dem 1. Januar 2020 die Standorte der Krankenhäuser entsprechend dem Verzeichnis nach § 293 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- 2.
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
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