§ 4 KHStatV
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Name des Krankenhausträgers oder des Trägers der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung,
- 2.
- Name und Anschrift des Krankenhauses oder der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung,
- 3.
- Name und Anschrift des Eigentümers des Krankenhauses oder der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung,
- 4.
- Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,
- 5.
- Institutionskennzeichen des Krankenhauses,
- 6.
- ab dem 1. Januar 2020 die Standorte des Krankenhauses entsprechend dem Verzeichnis nach § 293 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
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