§ 3 KlauenPflPrV
Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile:
- 1.
- Tiergesundheit und Tierschutz,
- 2.
- Funktionelle Klauenpflege,
- 3.
- Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde.
(2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.
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