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KMAnzV

Kryptomärkteanzeigenverordnung

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Informationen

Ausfertigungsdatum20.01.2026
FundstelleBGBl. I 2026, Nr. 153

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Einreichungsverfahren
    § 2
    Anzeigen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und bei Errichtung einer Zweigniederlassung
    § 3
    Anzeigen bei bedeutenden Beteiligungen am eigenen Institut und bei passivischen engen Verbindungen
    § 4
    Anzeigen bei aktivischen engen Verbindungen
    § 5
    Anzeigen bei wesentlichen Auslagerungen
    § 6
    Anzeigen bei der Vereinigung von Instituten
    § 7
    Anzeigen bei Nebentätigkeiten und bei Beteiligungen
    § 8
    Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
    § 9
    Inkrafttreten
    Anlage 1
    (zu § 3 Absatz 1 und 2)
    Anlage 2
    (zu § 3 Absatz 4 Satz 3 und § 4 Absatz 3 Satz 2)
    Anlage 3
    (zu § 4 Absatz 1 und 2)
    Anlage 4
    (zu § 7 Absatz 1)
    Anlage 5
    (zu § 7 Absatz 2)
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