Gesetze
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Bundesrecht Deutschland
KMAnzV
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Kryptomärkteanzeigenverordnung
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum
20.01.2026
Fundstelle
BGBl. I 2026, Nr. 153
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Einreichungsverfahren
§ 2
Anzeigen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und bei Errichtung einer Zweigniederlassung
§ 3
Anzeigen bei bedeutenden Beteiligungen am eigenen Institut und bei passivischen engen Verbindungen
§ 4
Anzeigen bei aktivischen engen Verbindungen
§ 5
Anzeigen bei wesentlichen Auslagerungen
§ 6
Anzeigen bei der Vereinigung von Instituten
§ 7
Anzeigen bei Nebentätigkeiten und bei Beteiligungen
§ 8
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
§ 9
Inkrafttreten
Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 und 2)
Anlage 2
(zu § 3 Absatz 4 Satz 3 und § 4 Absatz 3 Satz 2)
Anlage 3
(zu § 4 Absatz 1 und 2)
Anlage 4
(zu § 7 Absatz 1)
Anlage 5
(zu § 7 Absatz 2)