§ 5 KosmetikerMstrV
Fachgespräch
In dem Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er befähigt ist,
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- den Kunden zu beraten, insbesondere unter Berücksichtigung des individuellen Kundenwunsches; dabei sind wirtschaftliche Überlegungen sowie rechtliche und technische Anforderungen in das Beratungsgespräch einzubeziehen,
- 3.
- das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und
- 4.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Kosmetiker-Gewerbe zu berücksichtigen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.