Anlage 3 KraftstoffLBV

(Fundstelle: BGBl. I 1982, 534 - 535)

Vorderseite
(1)









(2)
An
◄ Antragsbearbeitende Behörde
Antragsteller (Name und Anschrift)
Antrag von Stellen des Bundes, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) und sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts auf Zuteilung von Kraftstoff-Bezugscheinen
Nicht vom Antragsteller auszufüllen!
Eingangsdatum
Bearbeitungsdatum

Zutreffendes bitte
ausfüllen bzw. [x] ankreuzen!
Dieser Vordruck ist auch verwendbar für Anträge diplomatischer Vertretungen, der Ständigen Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik, berufskonsularischer Vertretungen, bevorrechtigter internationaler Organisationen sowie der verbündeten Streitkräfte und für die Bedarfsanmeldung der Deutschen Bundesbahn.
Antragsberechtigt ist bei Fahrzeugen der Halter, bei sonstiger Nutzung von Kraftstoff der Betreiber der Maschinen oder Motoren, für die Bezugscheine beantragt werden.
(3)
Bitte beachten!
Nur zulässig, wenn Antragsteller den Kraftstoffbedarf für die weiteren Versorgungsperioden bei der Antragstellung bereits absehen kann und nicht mit Veränderungen rechnet. Dennoch nach Antragstellung eintretende Veränderungen, die den geltendgemachten Bedarf vermindern, sind unverzüglich anzuzeigen.
Wenn dieser Antrag einen früheren für die gleichen Zwecke und Zeiträume gestellten Antrag ergänzt, bitte Datum des früheren Antrages angeben:
Der Antrag wird gestellt für die Versorgungsperiode beginnend am
Der Antrag soll auch für weitere Versorgungsperioden gelten, und zwar bis einschließlich Monat
max. 12 Monate nach Beginn der ersten Versorgungsperiode


(4)











(5)
— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —
|Nur bei Anträgen ausfüllen, die für die erste Versorgungsperiode nach Beginn der Kraftstoff-Lieferbeschränkung gestellt werden!|
||
|Vom Gesamtbedarf in dieser Versorgungsperiode werden nach Abzug anzurechnender Grundmengen von:|
||
|Liter BenzinLiter DieselInwieweit Grundmengen anzurechnen sind, wird vor Beginn der Versorgungsperiode durch Verordnung bestimmt.|
||
|Bezugscheine beantragt über:|
||
|Liter BenzinLiter Diesel|
||
|Abholberechtigter für Bezugscheine (Name, Vorname)|
||
|Nur ausfüllen, wenn Bezugscheine vorab ausgegeben werden.|
— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —
Nicht vom Antragsteller auszufüllen!
Bezugscheine wurden vorab ausgegeben über:Ausgabestelle
Liter BenzinLiter Diesel
Bestätigung des Empfängers:
(Unterschrift)(Stempel und Unterschrift)
Rückseite
(6)
Angabe des Kraftstoffbedarfs, für den Bezugscheine benötigt werden
Bitte beachten!
Der pro Monat des Antragszeitraums geltendgemachte Bedarf (bei monatlichen Änderungen Durchschnittsbedarf) darf grundsätzlich den Verbrauch pro Monat des Vergleichszeitraums des Vorjahres (bei monatlichen Änderungen Durchschnittsverbrauch) nicht überschreiten.
Ein anderer Bedarf kann jedoch anerkannt werden, soweit wegen Neuaufnahme der Tätigkeit ein Verbrauch im Vergleichszeitraum des Vorjahres nicht vorliegt.
Zur Verminderung des Kraftstoffbedarfs bei Fahrzeugen sind – soweit möglich – öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.



(7)
Angabe des Kraftstoffbedarfs für die Monate, für die der Antrag gelten soll
(max. 12 Monate nach Beginn der ersten Versorgungsperiode)
JanuarFebruarMärzAprilMaiJuniLiter Benzin
Liter Diesel
JuliAugustSeptemberOktoberNovemberDezemberLiter Benzin
Liter Diesel
BenzinDiesel
◄ Durchschnitt pro Monat
(8)
Bei Fahrzeugen:Bitte beachten!
Angaben von Zahl und Art der FahrzeugeSind für die erste Versorgungsperiode, für die dieser Antrag gestellt ist, auf den geltendgemachten Bedarf Grundmengen anzurechnen, so sind die Fahrzeuge, für die Bezugscheine über eine Grundmenge zugeteilt werden, nach den durch Verordnung bestimmten Kriterien aufzulisten, die für die Höhe der Zuteilung maßgebend sind:
(z. B. 10 Pkw mit Hubraum von ... bis ...)
PkwNutfahrzeuge
(Anzahl)(Anzahl)
(9)
Bei sonstiger Kraftstoffnutzung:
Angabe des Nutzungszwecks und Begründung der Nutzungsnotwendigkeit
(10)
Soweit durch Verordnung eine vorrangige Zuteilung oder die Höhe der Zuteilung von einem bestimmten Verwendungszweck abhängig gemacht ist, ist der auf diese Verwendungszwecke entfallende Anteil am erwarteten monatliche Bedarf aufzuschlüsseln:
Angabe entweder in Prozent des erwarteten Bedarfs, falls der Anteil am monatlichen Bedarf gleichbleibend ist, oder in effektiven Zahlen für die einzelnen Monate
Ort, Datum
(Siegel)
(Unterschrift)
Herr/Frau (Name, Telefon-Ortnetzkennzahl und Teilnehmer-Nr.)
◄ Für Rückfragen zuständig!

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.