§ 6 KrimLV
Gehobener Kriminaldienst
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst wird an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt
- 1.
- in einem Bachelorstudiengang,
- 2.
- in der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität (§ 6b) oder
- 3.
- in einer Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ nach Teil 4 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst.
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