KrWoFGV
Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung
Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt
Informationen
Ausfertigungsdatum09.01.2024
FundstelleBGBl. I 2024, Nr. 261