KrZwMG
Kreditzweitmarktgesetz
Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Informationen
Ausfertigungsdatum22.01.2023
FundstelleBGBl I 2023, Nr. 411, 2
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Kreditkauf
- Abschnitt 3Erbringung von Kreditdienstleistungen
- Unterabschnitt 1Erlaubnis; Organisationspflichten; Geschäftsleiter; Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans; Inhaber bedeutender Beteiligungen
- Unterabschnitt 2Entgegennahme und Halten von Mitteln
- Unterabschnitt 3Kreditdienstleistungsvereinbarung
- Unterabschnitt 4Auslagerung
- Unterabschnitt 5Europäischer Pass
- Abschnitt 4Register
- Abschnitt 5Risikobewertung
- Abschnitt 6Verhaltensvorschriften; Informationspflichten
- Abschnitt 7Beaufsichtigung
- Abschnitt 8Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 9Übergangsbestimmungen