Anlage 1 KSG

(zu § 5)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2519;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Die Abgrenzung der Sektoren erfolgt entsprechend der Kategorien nach den einheitlichen Berichtstabellen (Common Reporting Tables – CRT) nach der Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung oder entsprechend einer auf der Grundlage von Artikel 26 Absatz 7 der Europäischen Governance-Verordnung erlassenen Nachfolgeregelung.

SektorenBeschreibung der Kategorien nach den einheitlichen Berichtstabellen (Common Reporting Tables – CRT)CRT-Kategorie
1.EnergiewirtschaftVerbrennung von Brennstoffen in der Energiewirtschaft;1.A.1
Pipelinetransport (übriger Transport);1.A.3.e
Flüchtige Emissionen aus Brennstoffen1.B
2.IndustrieVerbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft;1.A.2
Industrieprozesse und Produktverwendung;2
CO2-Transport und -Lagerung1.C
3.GebäudeVerbrennung von Brennstoffen in:
Handel und Behörden;1.A.4.a
Haushalten.1.A.4.b
Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verbrennung von Brennstoffen (insbesondere in militärischen Einrichtungen)1.A.5
4.VerkehrTransport (ziviler inländischer Luftverkehr; Straßenverkehr; Schienenverkehr; inländischer Schiffsverkehr) ohne Pipelinetransport1.A.3.a; 1.A.3.b;
1.A.3.c; 1.A.3.d
5.LandwirtschaftLandwirtschaft;3
Verbrennung von Brennstoffen in Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei1.A.4.c
6.Abfallwirtschaft und SonstigesAbfall und Abwasser;5
Sonstige6
7.Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft
Wald, Acker, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen; Holzprodukte; Änderungen zwischen Landnutzungskategorien4

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