§ 4 KStoffTechAusbV
Struktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Formteile,
- b)
- Halbzeuge,
- c)
- Mehrschichtkautschukteile,
- d)
- Compound- und Masterbatchherstellung,
- e)
- Bauteile,
- f)
- Faserverbundtechnologie oder
- g)
- Kunststofffenster sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen,
- 2.
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- 3.
- Messen, Steuern, Regeln,
- 4.
- Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen,
- 5.
- Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln,
- 6.
- Fertigungsplanung und -steuerung sowie
- 7.
- Vertiefungsphase.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Formteile sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen,
- 4.
- Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen und
- 5.
- Be- und Nachbearbeiten von Formteilen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Halbzeuge sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen,
- 4.
- Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen und
- 5.
- Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen.
(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Aufbereiten von polymeren Werkstoffen und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
- 4.
- Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen und
- 5.
- Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen.
(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches,
- 2.
- Aufbereiten polymerer Werkstoffe,
- 3.
- Anwenden von Prüfverfahren und
- 4.
- Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling.
(7) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauteile sind:
- 1.
- Fügen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen,
- 2.
- Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen sowie
- 3.
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen.
(8) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie sind:
- 1.
- Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen,
- 4.
- Fügen, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
- 5.
- Be- und Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
- 6.
- Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie
- 7.
- Anwenden von Prüfverfahren.
(9) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunststofffenster sind:
- 1.
- Fügen, Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen,
- 2.
- Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
- Be- und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen sowie
- 4.
- Anwenden von Prüfverfahren.
(10) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation sowie
- 7.
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse.
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