Anlage IV KVR
Notzeichen
- 1.
- Die folgenden Signale, die zusammen oder einzeln verwendet oder gezeigt werden, bedeuten Not und die Notwendigkeit der Hilfe:
- a)
- Kanonenschüsse oder andere Knallsignale in Zwischenräumen von ungefähr einer Minute;
- b)
- anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgeräts;
- c)
- Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen einzeln in kurzen Zwischenräumen;
- d)
- das durch eine beliebige Signalart gegebene Morsesignal ...---... (SOS);
- e)
- das Sprechfunksignal aus dem gesprochenen Wort "Mayday";
- f)
- das Notzeichen NC des Internationalen Signalbuchs;
- g)
- ein Signal aus einer viereckigen Flagge, darüber oder darunter ein Ball oder etwas, das einem Ball ähnlich sieht;
- h)
- Flammensignale auf dem Fahrzeug, z.B. brennende Teertonnen, Öltonnen oder dergleichen;
- i)
- eine rote Fallschirm-Leuchtrakete oder eine rote Handfackel;
- j)
- ein Rauchsignal mit orangefarbenem Rauch;
- k)
- langsames und wiederholtes Heben und Senken der nach beiden Seiten ausgestreckten Arme;
- l)
- ein Notalarm über das Digitale Selektivrufsystem (DSC), der ausgesandt wird auf:
- a)
- UKW-Kanal 70 oder
- b)
- den GW-/KW-Frequenzen 2187,5 kHz, 8414,5 kHz, 4207,5 kHz, 6312 kHz, 12577 kHz oder 16804,5 kHz;
- m)
- ein Notalarm Schiff-Land, der über die Inmarsat-Anlage des Schiffes oder eine Schiffs-Erdfunkstelle eines anderen mobilen Satellitendienstanbieters übermittelt wird;
- n)
- von einer Seenotfunkboje ausgestrahlte Funksignale;
- o)
- zugelassene Signale, die über Funksysteme einschließlich Radartransponder auf Überlebensfahrzeugen übermittelt werden.
- 2.
- Die obengenannten Signale dürfen nur verwendet oder gezeigt werden, wenn Not und die Notwendigkeit der Hilfe vorliegen; die Verwendung von Signalen, die mit diesen Signalen verwechselt werden können, ist verboten.
- 3.
- Auf die betreffenden Abschnitte des Internationalen Signalbuchs, des Internationalen Handbuchs für die luftgestützte und maritime Suche und Rettung, Band III, und auf folgende Signale wird hingewiesen:
- a)
- ein Stück orangefarbenes Segeltuch mit einem schwarzen Quadrat oder Kreis oder mit einem anderen entsprechenden Zeichen (zur Erkennung aus der Luft);
- b)
- ein Seewasserfärber.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.