§ 1 LAP-gehDAAV 2004

Laufbahnämter

(1) Die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

- im VorbereitungsdienstKonsulatssekretäranwärterin/
Konsulatssekretäranwärter,
- in der Probezeit bis zur AnstellungKonsulatssekretärin zur Anstellung (z. A.)/
Konsulatsekretär zur
Anstellung (z. A.),
- im Eingangsamt
(Besoldungsgruppe A 9)
Konsulatssekretärin/
Konsulatssekretär,
- in den Beförderungsämtern der Besoldungsgruppe A 10Konsulatssekretärin
erster Klasse/
Konsulatssekretär
erster Klasse,
Besoldungsgruppe A 11Regierungsamtfrau/
Regierungsamtmann,
Kanzlerin/Kanzler,
Besoldungsgruppe A 12Amtsrätin/Amtsrat,
Kanzlerin erster Klasse/
Kanzler erster Klasse,
Besoldungsgruppe A 13Oberamtsrätin/
Oberamtsrat,
Kanzlerin erster Klasse/
Kanzler erster Klasse,
Konsulin/Konsul.

(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.

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