§ 1 LAP-gehDEUKV
Laufbahnämter
(1) Die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bei der Eisenbahn-Unfallkasse umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
1. | im Vorbereitungsdienst | Technische Verwaltungsinspektoranwärterin/Technischer Verwaltungsinspektoranwärter, | |
2. | in der Probezeit bis zur Anstellung | Technische Verwaltungsoberinspektorin zur Anstellung (z. A.)/Technischer Verwaltungsoberinspektor zur Anstellung (z. A.), | |
3. | im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 10) | Technische Verwaltungsoberinspektorin/Technischer Verwaltungsoberinspektor, | |
4. | in den Beförderungsämtern der | ||
a) | Besoldungsgruppe A 11 | Technische Verwaltungsamtfrau/Technischer Verwaltungsamtmann, | |
b) | Besoldungsgruppe A 12 | Technische Verwaltungsamtsrätin/Technischer Verwaltungsamtsrat, | |
c) | Besoldungsgruppe A 13 | Technische Verwaltungsoberamtsrätin/Technischer Verwaltungsoberamtsrat. |
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.
(4) Die Beamtinnen und Beamten des gehobenen technischen Dienstes bei der Eisenbahn-Unfallkasse sind in der Regel als Aufsichtspersonen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsschutz sowie als Leiterinnen oder Leiter der Außenbüros tätig.
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