§ 1 LAP-hDEUKV
Laufbahnämter
(1) Die Laufbahn des höheren technischen Dienstes bei der Eisenbahn-Unfallkasse umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
1. | im Vorbereitungsdienst | Technische Verwaltungsreferendarin/Technischer Verwaltungsreferendar, | |
2. | in der Probezeit bis zur Anstellung | Technische Verwaltungsrätin zur Anstellung (z. A.)/Technischer Verwaltungsrat zur Anstellung (z. A.), | |
3. | im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 13) | Technische Verwaltungsrätin/Technischer Verwaltungsrat, | |
4. | in den Beförderungsämtern der | ||
a) | Besoldungsgruppe A 14 | Technische Verwaltungsoberrätin/Technischer Verwaltungsoberrat, | |
b) | Besoldungsgruppe A 15 | Technische Verwaltungsdirektorin/Technischer Verwaltungsdirektor, | |
c) | Besoldungsgruppe A 16 | Leitende Technische Verwaltungsdirektorin/Leitender Technischer Verwaltungsdirektor. |
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.
(4) Die Beamtinnen und Beamten des höheren technischen Dienstes bei der Eisenbahn-Unfallkasse sind in der Regel als Aufsichtspersonen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsschutz tätig.
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