§ 45 LAP-htVerwDV

Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden.

Ausbildungsplan
Fachrichtung: Bahnwesen
AusbildungsabschnittAusbildungsdauer (Wochen)AusbildungsstellenAusbildungsinhalte
 BM/ES
I444Eisenbahn-BundesamtAbteilung 1:
Personalangelegenheiten, Rechtsaufsicht, Verwaltungsverfahrensrecht, Betriebsgenehmigungen, Ordnungswidrigkeiten
948 Abteilung 2:
Technische Aufsicht und Bauaufsicht sowie Zulassung
-
im Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau
-
von Sicherungs-, Telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen Planfeststellung
2142 Abteilung 3:
-
Technische Aufsicht und Zulassungen von Fahrzeugen und maschinen-, bzw. elektrotechnischen Anlagen
-
Technischer Arbeitsschutz, überwachungsbedürftige Anlagen
-
Aufsicht über den Bahnbetrieb, Ausnahmen und Genehmigungen
444 Abteilung 4:
Finanzierung von Infrastruktur
433 Sachbereich 1:
Planfeststellung
832 Sachbereich 2:
-
Technische Aufsicht und Bauaufsicht einschließlich Technischer Arbeitsschutz
-
Landeseisenbahnaufsicht
228 Sachbereich 3:
Technische Aufsicht und Bauaufsicht
454 Sachbereich 4:
Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb
222 Sachbereich 5:
Finanzierung (Verwendungsprüfung)
-14 Sachgebiete 224 und 226:
Zulassung von Sicherungsanlagen
II444Bahnunternehmen oder Unternehmen der BahnindustrieFahrdienstleiterausbildung
444 Triebfahrzeugführerausbildung
10 1)210 2) Technik, Bau und Instandhaltung von Anlagen
191 Technik und Instandhaltung von Fahrzeugen
222 Zusammenwirken der Bereiche: Betrieb, Fahrzeuge, Anlagen und Controlling
III111Bundesministerium für Verkehr und digitale InfrastrukturAufbau und Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
111Regierungspräsident/ BezirksregierungPlanfeststellung, insbesondere Anhörungsverfahren
1--Deutsches Institut für BahntechnikZulassungen nach dem Bauproduktengesetz und Vorbereitungen europäischer Zulassungen
31 3)-Stadtbauverwaltung einschließlich UmweltamtAufgaben und Arbeitsweise
3--Straßenbau- und StraßenverkehrsverwaltungAufgaben und Arbeitsweise
--2Regulierungsbehörde für Telekommunikation und PostAufgaben und Arbeitsweise
-11EnergieversorgungsunternehmenAufgaben und Arbeitsweise
-1-Kraftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise
-12Luftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise
 666 Häusliche Prüfungsarbeit
 171717 Lehrgänge
 ca. 12ca. 12ca.12 Erholungsurlaub
 10410410424 Monate 
1)
Davon 8 Wochen Baustellenbereich.
2)
Davon 4 Wochen Baustellenbereich.
3)
Nur Umweltamt.

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