Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:
Ausbildungsplan
Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik der WasserstraßenAusbildungsabschnitt | Ausbildungsdauer (Wochen) | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte |
I 1 | 14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mit Außenbezirken ohne Bauhof | - -
Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen - -
Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen - -
Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen, besonders im bautechnischen Bereich - -
Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
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I 2 | 14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird | Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Maschinenwesen | - -
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb - -
Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens - -
Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens - -
Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung - -
Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
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I 3 | 5 | Gewerbeaufsichtsbehörde, Arbeitssicherheitsstelle | - -
Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise - -
Umweltschutz, Gewerbeaufsicht - -
Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz
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II 1 | 12 | Werkstätten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinenbau- und Elektroindustrie | - -
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandsetzungs- oder Fertigungsbetriebes - -
Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze - -
Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswertung der Betriebsergebnisse - -
Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung
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II 2 | 12 | Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle | - -
Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen - -
Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informationssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde
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III 1 | 14
1 | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt,
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | - -
Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde
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Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht - -
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bundesrechnungshofes - -
Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung - -
Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebswirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung - -
Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwesen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur - -
Prüfungsvorbereitung
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III 2 wahlweise | 6 | Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Europäische Union) | - -
Aufgaben, Status und Organisation der Institution - -
Kompetenzen, Arbeitsweise
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| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit |
| 14 | | Lehrgänge |
| ca. 12 | | Erholungsurlaub |
| 104 | 24 Monate | |
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Ausbildungsplan Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung |
Ausbildungsabschnitt | Ausbildungsdauer (Wochen) | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte |
I | 42 | Untere Staatliche bzw. Kommunale Baudienststellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung | - -
Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen - -
Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechnischer Anlagen, Betriebsführung, Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewährleistungen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
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II | 8 | Private, staatliche bzw. kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universitäten, Deutsche Bahn AG | - -
Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen - -
Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspektions- und Wartungsverträge
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4 | Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme | - -
Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen - -
Energielieferverträge
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III | 3 | Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht | - -
Erstellung von Genehmigungsbescheiden - -
Arbeitsschutz, Immissionsschutz
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3 | Technische Überwachung (z. B. Technischer Überwachungsverein) | - -
Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichtiger Anlagen - -
einschlägige gesetzliche Bestimmungen
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7 | Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsident/ Bezirksregierung als technische Aufsichtsbehörde | - -
Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst - -
Verfassungsrecht - -
Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen
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2 | Betrieb und Energieverbrauch überwachende Dienststellen | - -
Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen
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6 | Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde | - -
Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht - -
Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht - -
Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung
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| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit |
| 11 | | Lehrgänge |
| ca. 12 | | Erholungsurlaub |
| 104 | 24 Monate | |