§ 5 LAP-htVerwDV
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und
- 2.
- ein wissenschaftliches, nach § 17 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes für die Fachrichtung der Laufbahn geeignetes Studium an
- a)
- einer Universität,
- b)
- einer Technischen Hochschule oder
- c)
- einer anderen gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern - ohne Praxis- und Prüfungssemester - mit Diplomprüfung oder, wenn nach der Prüfungsordnung dieser Hochschule eine Diplomprüfung nicht vorgesehen ist, mit einer gleichwertigen Prüfung
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