Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:
AusbildungsplanFachrichtung: Luftfahrttechnik |
Ausbildungsabschnitt | Ausbildungsdauer (Wochen) | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte |
I | 10 | Luftfahrt-Bundesamt | - -
Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und praktische Einweisung in die Tätigkeit der Fachbereiche unter Vermittlung der jeweils aktuellen nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen - -
Luftfahrtgeräte, deutsche und ausländische Bauvorschriften, Muster- und Stückprüfung, Musterzulassung, Prüfung und Zulassung von Einzelstücken, Verkehrszulassung, Luftfahrttechnische Anweisung, Luftfahrtpersonal, Luftfahrtunternehmen, Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, technische und flugbetriebliche Überwachung, Erstellung von Gutachten, Beförderung gefährlicher Güter, Betriebsvorschriften, Luftfahrtmedizin, Fliegerärztinnen und Fliegerärzte - -
Zusammenarbeit mit ausländischen Luftfahrtbehörden, Empfehlungen und Richtlinien der ICAO, Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, Aufgaben der EASA, Zusammenarbeit im Rahmen der JAA - -
Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
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6 | Luftfahrt-Bundesamt- -
Außenstellen
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Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrtgerät - -
Vorbereitung der Anerkennung bzw. Genehmigung von Luftfahrtbetrieben, Überwachung der anerkannten bzw. genehmigten Luftfahrtbetriebe - -
Prüfungsorganisationen und selbständige Prüferinnen und Prüfer - -
Flugbetriebsprüfung und -überwachung, praktische Einweisung
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6 | Flugschule | Erwerb des Privatpilotenscheins bzw. eine entsprechende weiterführende Ausbildung im gleichen Umfang |
II | 12 | Andere Stellen der Luftfahrt und der Luftfahrtverwaltung- -
Deutsche Flugsicherung GmbH - -
Flughafenverwaltung - -
Länderbehörde - -
Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungsbetriebe - -
Luftfahrtunternehmen - -
EASA
| Praktische Einweisung in die Aufgaben und Tätigkeiten der Deutschen Flugsicherung GmbH (inkl. Flugsicherungsbetriebsdienst), anerkannter Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe und genehmigter Luftfahrtunternehmen (Werft und Betrieb), Flughafenverwaltung, andere Luftfahrtbehörden |
III | 2 | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | Einführung in die Aufgaben des Ministeriums |
3 | Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung | - -
Unfalluntersuchung, Unfallberichte, Auswertung der Unfallberichte - -
Unfallverhütung - -
Untersuchungsverfahren im In- und Ausland - -
ICAO-Annex 13 - -
Such- und Rettungsdienst
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4 | Luftfahrt-Bundesamt | - -
Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit, Organisation und Geschäftsbetrieb - -
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen - -
Personal- und Sozialwesen, Beamten- und Tarifrecht
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28 | Luftfahrt-Bundesamt | Vertiefung der theoretischen Kenntnisse durch projektorientierte Mitarbeit an aktuellen Aufgaben im Luftfahrt-Bundesamt, ggf. unter Berücksichtigung der späteren Verwendung |
| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit |
| 15 | | Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmanagement, Mitarbeiterführung, Planung und Entscheidung, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Qualitätsmanagement, Sprachkurs |
| ca. 12 | | Erholungsurlaub |
| 104 | 24 Monate | |