§ 4 LederGerbAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Umgehen mit Rohware,
- 2.
- Herstellen von Blößen und Umgehen mit kollagenen Nebenprodukten,
- 3.
- Anwenden von Gerbverfahren,
- 4.
- Durchführen von Prozessen der Nasszurichtung,
- 5.
- Durchführen von Prozessen der Vorzurichtung,
- 6.
- Durchführen von Prozessen der Zurichtung,
- 7.
- Beurteilen von Fertigleder und
- 8.
- Produkt- und Prozessökologie.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen, Vorbereiten und Optimieren von Arbeitsabläufen,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation, Teamarbeit,
- 7.
- Einrichten, Bedienen und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen sowie
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
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