Inhaltsübersicht LederGerbAusbV

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
§  6Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Abschnitt 2
Abschluss- und Gesellenprüfung

§  7Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  8Inhalt von Teil 1
§  9Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 10Prüfungsbereich Blößenherstellung und Trocknung von Leder
§ 11Prüfungsbereich Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung
§ 12Inhalt von Teil 2
§ 13Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 14Prüfungsbereich Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse
§ 15Prüfungsbereich Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.