§ 10 LeukoseV 1976
Nach Entfernung der Rinder, bei denen leukotische Tumoren, positive oder wiederholt zweifelhafte serologische Befunde festgestellt worden sind, sind
- 1.
- die Ställe oder sonstigen Standorte der Tiere und
- 2.
- die verwendeten Gerätschaften und sonstigen Gegenstände, die Träger des Seuchenerregers sein können,
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