§ 3 LMTAusbV 2000
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
- Qualitätsmanagement,
- 7.
- Auftragsannahme, Arbeitsplanung und -organisation
- 8.
- Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,
- 9.
- Steuern von Produktionsprozessen,
- 10.
- Bereitstellen und Einsetzen von Verpackungsmaterialien sowie Verpacken von Produkten,
- 11.
- Lagern von Materialien und Produkten,
- 12.
- Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen.
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