1. Gesetze
  2. Bundesrecht Deutschland
  3. LuftRegV

LuftRegV

Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung

Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

Informationen

Ausfertigungsdatum02.01.1999
FundstelleBGBl I 1999, 279
VersionZuletzt geändert durch Art. 25 G v. 20.11.2019 I 1724

Alle Normen

    Eingangsformel

  • Abschnitt 1
    Einrichtung des Registers
  • § 1
    Aufbau des Registers

  • Abschnitt 2
    Gestaltung und Benutzung der Registerblätter
  • § 2
    Bestandteile des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
    § 3
    Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
    § 4
    Eintragung von Vormerkungen, Schutzvermerken und Widersprüchen
    § 5
    Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager
    § 6
    Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Ersatzteillager

  • Abschnitt 3
    Führung des Registers und allgemeine Verfahrensvorschriften
  • § 7
    Anwendung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
    § 8
    Registerakten
    § 9
    Vermeiden unnötigen Aktenanfalls
    § 10
    Verzeichnis

  • Abschnitt 4
    Führung des Registers in maschineller Form
  • § 11
    Einführung der maschinellen Führung
    § 12
    Begriff, Freigabe und Gestaltung von Registerblättern
    § 13
    Vornahme und Wirksamwerden von Eintragungen
    § 14
    Einsicht in das Register
    § 15
    Automatisierter Abruf von Daten
    § 16
    Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt, Datenverarbeitung im Auftrag

  • Abschnitt 5
    Schlußvorschriften
  • § 17
    Übergangsregelung
    § 18
    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Schlußformel
    Anlage 1
    Anlage 2
© 2019-2025 Gesetze.legal
Einwilligung(en) verwalten
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Impressum