Art 11 LuftVGÄndG 10

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die nachstehenden Vorschriften treten am 1. Januar 1993 in Kraft:
1.

2.
Artikel 2, 4 bis 8.

(3) und (4)

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