(XXXX) LuftVGFSOrgEÜV
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach § 31f Absatz 3a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes zu erlassen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
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