§ 4 LwAusbV 1995
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes,
- 1.4
- Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- 1.5
- Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung;
- 2.
- Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung,
- 2.1
- Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- 2.2
- Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 2.3
- Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
- 2.4
- Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
- 3.
- Pflanzenproduktion,
- 3.1
- Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
- 3.2
- Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen,
- 3.3
- Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte;
- 4.
- Tierproduktion,
- 4.1
- Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten,
- 4.2
- Nutzen von Tieren;
- 5.
- betriebliche Ergebnisse.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.