§ 4 LwG
Die Bundesregierung legt alle vier Jahre - erstmals ab dem Jahre 2011 - dem Bundestag und dem Bundesrat einen "Bericht über die Lage der Landwirtschaft" vor. Der Bericht enthält eine Stellungnahme dazu, inwieweit
- a)
- ein den Löhnen vergleichbarer Berufs- und Tarifgruppen entsprechender Lohn für die fremden und familieneigenen Arbeitskräfte - umgerechnet auf notwendige Vollarbeitskräfte -,
- b)
- ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Betriebsleiters (Betriebsleiterzuschlag) und
- c)
- eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
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