§ 5 LwRentBkG
Organe
(1) Organe der Bank sind
- 1.
- der Vorstand,
- 2.
- der Verwaltungsrat,
- 3.
- die Anstaltsversammlung.
(2) Die Aufgaben und Befugnisse der Organe regelt, soweit sie nicht im Gesetz bestimmt sind, die Satzung.
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