§ 11 MalerLackAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Ausführen eines Kundenauftrags,
- 2.
- Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen,
- 3.
- Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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