§ 19 MalerLackAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Ausführen eines Kundenauftrags,
- 2.
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen,
- 3.
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.