§ 27 MalerLackAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Ausführen eines Kundenauftrags,
- 2.
- Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten,
- 3.
- Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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