§ 35 MalerLackAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 2

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
2.
Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen,
3.
Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

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