§ 4 MalerLackAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Fachrichtungen
- a)
- Gestaltung und Instandhaltung,
- b)
- Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik,
- c)
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege,
- d)
- Bauten- und Korrosionsschutz oder
- e)
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen,
- 2.
- Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
- 3.
- Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
- 4.
- Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 5.
- Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen sowie Bearbeiten von Bauteilen,
- 6.
- Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen,
- 7.
- Herstellen, Bearbeiten, Beschichten, Bekleiden, Gestalten und Instandhalten von Oberflächen,
- 8.
- Durchführen von Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten sowie
- 9.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung sind:
- 1.
- Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen, sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
- 2.
- Entwerfen und Umsetzen von Konzepten für die Raum- und Fassadengestaltung,
- 3.
- Gestalten von Oberflächen mit Mustern, mit durch Werkzeuge oder Geräte hergestellten Strukturen (Werkzeugstrukturen) und Beschichtungsstoffen,
- 4.
- Verlegen von Wand-, Decken- und Bodenbelägen sowie Bekleiden von Decken und Wänden,
- 5.
- Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln,
- 6.
- Durchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz sowie zum Brandschutz,
- 7.
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Decken-, Wand- und Bodenflächen sowie
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik sind:
- 1.
- Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
- 2.
- Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen für Energieeffizienzmaßnahmen im Innen- und Außenbereich,
- 3.
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Erstellen von Wärmedämm-Verbundsystemen,
- 4.
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Auftragen von Wärmedämmputzen,
- 5.
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Montieren von System- und Fertigelementen,
- 6.
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen,
- 7.
- Gestalten der Oberflächen von Fassaden und Räumen sowie
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege sind:
- 1.
- Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
- 2.
- Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen,
- 3.
- Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken,
- 4.
- Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege,
- 5.
- Ausführen von Reproduktionen von historischen Objekten und Rekonstruktionen an historischen Räumen und Objekten, unter Berücksichtigung von Untergründen, nach historischen Vorlagen sowie
- 6.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz sind:
- 1.
- Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
- 2.
- Einrichten von Baustellen sowie Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 3.
- Durchführen von Instandhaltungsarbeiten an und in Bauwerken sowie an zu beschichtenden Anlagen, auch jeweils deren Bestandteilen,
- 4.
- Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen an Metallen,
- 5.
- Durchführen von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen von Bauwerken und Bauteilen aus Beton,
- 6.
- Aufbringen von Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen sowie
- 7.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(7) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung sind:
- 1.
- Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
- 2.
- Ausführen von Ausbau- und Montagearbeiten,
- 3.
- Montieren und Gestalten von Systemelementen und Fertigteilen, einschließlich Unterkonstruktionen,
- 4.
- Verarbeiten von Dämm- und Isolierstoffen,
- 5.
- Vorbereiten und Herstellen von Untergründen und Oberflächen, insbesondere Putzoberflächen, für die weitere Gestaltung,
- 6.
- Ausführen von Raum- und Fassadengestaltungen sowie
- 7.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.
(8) Die Berufsbildpositionen, die im Zusammenhang mit den in Absätzen 2 bis 7 genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten zu vermitteln sind, sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt.
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