§ 43 MalerLackAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Ausführen eines Kundenauftrags,
- 2.
- Ausführen von Ausbauarbeiten,
- 3.
- Ausführen von Dämmarbeiten sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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