§ 12 MaßschuhmAusbV
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Herstellen von Maßschuhen,
- 2.
- Schuhtechnik sowie
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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