§ 4 MaßschuhmAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Maßschuhe oder
- b)
- Schaftbau und
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
- 2.
- Entwerfen von Grundmodellen,
- 3.
- Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 4.
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 5.
- Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken,
- 6.
- Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane,
- 7.
- Ausführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten und
- 8.
- Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe sind:
- 1.
- Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen,
- 2.
- Vorbereiten von Einbauelementen und von Bodenteilen,
- 3.
- Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen und
- 4.
- Anfertigen von fußgerechten Schuhzurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau sind:
- 1.
- Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen,
- 2.
- Herstellen von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen,
- 3.
- Vorrichten von Schaftteilen und
- 4.
- Montieren von Schaftteilen.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Verkaufen von Dienstleistungen und Waren,
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
- 9.
- Nachhaltigkeit.
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