§ 3 MautRegV
Angaben im Mautdienstregister
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität veröffentlicht im Mautdienstregister nach § 21 des Mautsystemgesetzes in nicht personenbezogener Form Angaben zu
- 1.
- den nach § 2 Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a und c bis f übermittelten Angaben,
- 2.
- den nach § 5 des Mautsystemgesetzes registrierten Anbietern einschließlich deren
- a)
- Firmenbezeichnung,
- b)
- Geschäftsadresse,
- c)
- Internetadresse,
- 3.
- den Schlussfolgerungen des Audits nach § 5 Nummer 6 des Mautsystemgesetzes und Angaben über Änderungen aus den Ergebnissen der Überprüfungen nach § 7 Absatz 2 Satz 1 des Mautsystemgesetzes sowie
- 4.
- dem Namen und der Adresse der zentralen Anlaufstelle nach § 37 des Mautsystemgesetzes, einschließlich deren zentraler E-Mail-Adresse und deren zentraler Telefonnummer.
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