§ 2 MautSysG
Technische Anforderungen
Elektronische Mautsysteme, die von Bund und Ländern in Betrieb genommen oder betrieben werden, dürfen für die Erhebung der Maut nur eine oder mehrere der folgenden Techniken verwenden:
- 1.
- Satellitenortung,
- 2.
- Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm,
- 3.
- Mikrowellentechnik (5,8 GHz).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.