§ 2 MBPolVDVDV
Ziele des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst hat insbesondere zum Ziel,
- 1.
- den Anwärterinnen und Anwärtern die Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei erforderlich sind,
- 2.
- die persönliche und soziale Kompetenz der Anwärterinnen und Anwärter weiterzuentwickeln sowie
- 3.
- die Anwärterinnen und Anwärter zu verantwortlichem polizeilichen Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen.
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