§ 6 MDV
Registrierung von Dritten
(1) Dritte haben sich beim Nationalen Zugangspunkt zu registrieren. Für die Registrierung sind die folgenden Angaben erforderlich:
- 1.
- der Name und eine zustellungsfähige Anschrift, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse,
- 2.
- bei juristischen Personen zusätzlich der Firmenname, der Name einer vertretungsberechtigten Person sowie die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse dieser Person,
- 3.
- der Name einer Kontaktperson sowie die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse dieser Person.
(2) Die Registrierung sowie die Übermittlung von Änderungsmitteilungen erfolgen elektronisch.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.