(Fundstelle: BGBl. I 2006, 801 - 805)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) | - a)
Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Medienwirtschaft darstellen - b)
Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes beschreiben - c)
Unternehmensleitbild und Corporate Identity des Ausbildungsbetriebes bei der Arbeit berücksichtigen - d)
Geschäftsart und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern - e)
Organisationsform des Ausbildungsunternehmens aufzeigen - f)
Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
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1.2 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) | - a)
Ausbildungsordnung mit betrieblichem Ausbildungsplan vergleichen und zu dessen Umsetzung beitragen - b)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis und den Beitrag der Beteiligten im dualen System erläutern - c)
Möglichkeiten und Nutzen der Fortbildung für die persönliche und berufliche Entwicklung erläutern
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1.3 | Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.3) | - a)
Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung darstellen - b)
für den Ausbildungsbetrieb wichtige tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen aufzeigen - c)
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären - d)
Ziele und Grundsätze des Ausbildungsbetriebes für die Personalplanung und -entwicklung beschreiben - e)
Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwenden - f)
Aufgaben der Personalverwaltung beschreiben - g)
im Ausbildungsbetrieb übliche Verträge für den Personaleinsatz unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden
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1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 4 Nr. 1.4) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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1.6 | Datenschutz (§ 4 Nr. 1.6) | - a)
rechtliche Bestimmungen zum Datenschutz beachten - b)
Datenschutz in seiner Wirkung auf Unternehmen, Geschäftspartner und Kunden unterscheiden und im Arbeitsprozess anwenden
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2 | Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse (§ 4 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1) | - a)
Lern- und Arbeitstechniken anwenden - b)
Arbeitsabläufe und Entscheidungswege im Ausbildungsbetrieb berücksichtigten - c)
Zusammenwirkung der Funktionsbereiche in der Prozesskette beachten - d)
mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen zusammenarbeiten - e)
Ziele bei der Arbeitsplanung setzen und Zeitplan für Aufgaben festlegen - f)
betriebliche Organisations- und Arbeitsmittel effizient einsetzen - g)
Aufgaben ausführen, Ergebnisse kontrollieren und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen - h)
Probleme erkennen und analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten - i)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten - j)
Projekte planen und bearbeiten
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2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.2) | - a)
Informations- und Kommunikationssysteme unterscheiden und aufgabenorientiert einsetzen - b)
Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden - c)
rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Datensicherheit beachten - d)
Auswirkungen von Informations- und Kommunikationssystemen auf Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im Ausbildungsbetrieb berücksichtigen
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2.3 | Informationsbeschaffung und -verarbeitung (§ 4 Nr. 2.3) | - a)
Daten erfassen, ordnen, pflegen und auswerten - b)
externe und interne Informationsquellen für betriebliche Prozesse nutzen
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2.4 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 2.4) | - a)
Einflüsse von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten - b)
Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen - c)
Kundenkontakte herstellen - d)
Kommunikationsregeln und -techniken, insbesondere Moderationstechniken anwenden - e)
Themen und Sachverhalte situations- und zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren - f)
kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
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2.5 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 2.5) | - a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten - c)
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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3 | Programmplanung und Produktentwicklung (§ 4 Nr. 3) | |
3.1 | Programme und Profile (§ 4 Nr. 3.1) | - a)
Konzeption der Produkte des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung von Märkten und Zielgruppen bewerten - b)
Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten und Dienstleistungen in der Medienwirtschaft beurteilen und Schlussfolgerungen für den eigenen Arbeitsbereich ziehen - c)
Neu- und Weiterentwicklungen von kundenorientierten Digital- und Printprodukten sowie Dienstleistungen vorschlagen
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3.2 | Redaktion, Lektorat (§ 4 Nr. 3.2) | - a)
Zusammenwirken von Redaktion oder Lektorat, insbesondere mit den Funktionsbereichen Produktion und Marketing, berücksichtigen - b)
konzeptionelle Planung von Redaktion oder Lektorat im Arbeitsprozess beachten - c)
Bedeutung der Akquisition und Betreuung von Autoren oder Herausgebern begründen - d)
Rolle des Content-Managements für Produktion und Marketing beschreiben
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3.3 | Rechte und Lizenzen (§ 4 Nr. 3.3) | - a)
Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und Presserechts anwenden und Branchenrichtlinien beachten - b)
Bestimmungen des Urheberrechts beachten - c)
Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten im Ausbildungsbetrieb bewerten - d)
bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken
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4 | Herstellung und Produktion (§ 4 Nr. 4) | |
4.1 | Planung und Kalkulation (§ 4 Nr. 4.1) | - a)
Termine festlegen und verfolgen - b)
Herstellungsverfahren für Digital-, Print- und Nebenprodukte auswählen, dabei wirtschaftliche und ökologische Kriterien abwägen - c)
Kalkulationen und Deckungsbeitragsrechnungen erstellen
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4.2 | Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen (§ 4 Nr. 4.2) | - a)
Angebote einholen, vergleichen und auswählen - b)
Aufträge vergeben - c)
interne und externe Dienstleistungen produkt- und terminbezogen in den Produktionsprozess integrieren
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4.3 | Datenhandling (§ 4 Nr. 4.3) | - a)
Text-, Bild- und Grafikdaten digital bearbeiten und weiterleiten - b)
unterschiedliche mediale Darstellungsformen und Datenformate beachten - c)
strukturierte Aufbereitung für Datenbankanwendungen sicherstellen
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4.4 | Gestaltung von Digital- und Printmedien (§ 4 Nr. 4.4) | - a)
Gestaltungsgrundsätze für Digital- und Printprodukte beachten - b)
an der Umsetzung von konzeptionellen Vorgaben aus Marketing und Redaktion oder Lektorat mitwirken - c)
bei der medien-, produkt- und zielgruppenorientierten Gestaltung mitwirken - d)
an der Layouterstellung mitwirken
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4.5 | Koordinierung von Produktionsprozessen (§ 4 Nr. 4.5) | - a)
Produktionsprozesse koordinieren, dabei insbesondere Schnittstellen von Produktionsabläufen beachten - b)
Einhaltung von Qualitätskriterien und auftragsbezogenen Vorgaben sicherstellen - c)
Termine und Kosten überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
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5 | Marketing, Verkauf und Vertrieb I (§ 4 Nr. 5) | |
5.1 | Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung (§ 4 Nr. 5.1) | - a)
Markt- und Wettbewerbssituation beobachten - b)
Marktanalysen auswerten und deren Ergebnisse anwenden - c)
Zielgruppen analysieren und bestimmen - d)
an der Entwicklung von Kundenfindungs- und -bindungskonzepten mitarbeiten - e)
Kundenwünsche ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus kundenorientierte Vorgehensweisen für Beratung und Verkauf ableiten - f)
Entwicklungen von Werbeetats im Markt analysieren
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5.2 | Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.2) | - a)
Leistungsdaten von Produkten und Dienstleistungen ermitteln und am Markt vergleichen - b)
Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen unterscheiden - c)
Verkaufsmaßnahmen entwickeln, Medienprodukte verkaufen - d)
Verfahren der Preisfindung anwenden - e)
Rechnungserstellung steuern und kontrollieren - f)
Kern- und Nebengeschäfte des Ausbildungsbetriebes abgrenzen und deren ökonomische Bedeutung im Arbeitsprozess berücksichtigen - g)
Produkte und Dienstleistungen präsentieren sowie Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche führen - h)
beim Verkauf Methoden der Verkaufspsychologie einsetzen - i)
auftragsbezogene Vorgaben des Kunden berücksichtigen - j)
Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützen - k)
Vertreterkonferenzen und Außendiensttagungen vorbereiten und organisieren
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5.3 | Werbung für Produkte und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.3) | - a)
an der Entwicklung von Werbemitteln mitwirken - b)
an Aktionen der Öffentlichkeits- und Public Relations-Arbeit mitwirken - c)
werbende und verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats durchführen - d)
Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen - e)
Unterschiede der Werbung für Handels- und Endkunden darstellen und bei Verkaufsaktionen berücksichtigen - f)
Kundenkontakte und Werbeerfolgskontrollen auswerten und Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen aufbereiten - g)
Kundendaten beschaffen, pflegen und nutzen
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5.4 | Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.4) | - a)
Vertriebswege unter Berücksichtigung der für Digital- und Printmedien relevanten Kriterien bestimmen - b)
bei der Auftragsabwicklung für Digital- und Printmedien sowie Dienstleistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen mitwirken - c)
vorhandene Vertriebswege optimal nutzen, bei Bedarf neue Vertriebswege erschließen - d)
Vertriebskonzepte umsetzen - e)
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen organisieren und steuern - f)
Vertriebsdaten ermitteln und auswerten
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5.5 | Branchenspezifische Rahmenbedingungen (§ 4 Nr. 5.5) | - a)
Preisbindungsmodelle voneinander abgrenzen und produktspezifisch anwenden - b)
Kontrahierungsformen der Medienbranche bei Verkauf und Vertrieb nutzen - c)
produktspezifische Geschäftsbestimmungen, wie beim Verkauf von Anzeigen anwenden
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6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 6) | |
6.1 | Rechnungs- und Finanzwesen (§ 4 Nr. 6.1) | - a)
Rechnungswesen als Instrument der kaufmännischen Steuerung darstellen - b)
Kosten und Erlöse erfassen sowie Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern zuordnen - c)
Buchungen vornehmen - d)
Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungsein- und -ausgänge überwachen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - e)
Kosten- und Leistungsrechnung anwenden
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6.2 | Controlling (§ 4 Nr. 6.2) | - a)
Bedeutung des Controllings als Informations-, Steuerungs- und Planungsinstrument beachten - b)
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungs- und Informationsinstrument nutzen - c)
Kosten und Erlöse für erbrachte Leistungen ermitteln und im Zeitvergleich sowie im Soll-Ist-Vergleich bewerten
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6.3 | Beschaffung und Lagerhaltung (§ 4 Nr. 6.3) | - a)
Bedarf ermitteln, Angebote einholen und vergleichen sowie Aufträge erteilen - b)
Auftragserfüllung kontrollieren, Abweichungen klären und abschließend bearbeiten - c)
an der Planung und Steuerung von Lagerbeständen mitwirken
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