§ 11 MetallbAusbVO
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Kundenauftrag,
- 2.
- Skizzen, Entwürfe und technische Zeichnungen,
- 3.
- Technologie und Arbeitsplanung sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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