§ 13 MFBAProMediaFPrV

Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte

(1) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:

1.
Medienproduktion und
2.
Führung und Organisation.

(2) Der Handlungsbereich „Medienproduktion“ enthält

1.
den Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“,
2.
die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte
a)
Printmedien und
b)
Digitalmedien.
Die zu prüfende Person bestimmt den Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt nach Satz 1 Nummer 2, in dem sie geprüft werden soll.

(3) Der Handlungsbereich „Führung und Organisation“ enthält die Qualifikationsschwerpunkte

1.
Personalmanagement,
2.
Vertriebs- und Geschäftsprozesse und
3.
Kostenmanagement.

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