§ 2 MFBAProMediaFPrV

Teile des Fortbildungsabschlusses

Für den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media oder Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media ist Folgendes erforderlich:

1.
das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung sowie
2.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach Maßgabe des § 3.

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