§ 6 MFBAProMediaFPrV

Prüfungsbereiche

Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ werden folgende Prüfungsbereiche geprüft:

1.
Rechtsbewusstes Handeln nach § 9,
2.
Betriebswirtschaftliches Handeln nach § 10,
3.
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung nach § 11 und
4.
Zusammenarbeit im Betrieb nach § 12.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.