§ 3 MilchKennzV

Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Die Kennzeichnung muß ferner enthalten den Fettgehalt der Konsummilch in vom Hundert des Gewichts durch die Angabe

a)
"mindestens ...% Fett" bei Vollmilch mit natürlichem Fettgehalt,
b)
„. . . % Fett“ bei im Fettgehalt eingestellter Vollmilch, teilentrahmter (fettarmer) Milch und Trinkmilch,
c)
"höchstens ...% Fett" bei entrahmter Milch;.

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