§ 3 MilchKennzV
Besondere Kennzeichnungsvorschriften
Die Kennzeichnung muß ferner enthalten den Fettgehalt der Konsummilch in vom Hundert des Gewichts durch die Angabe
- a)
- "mindestens ...% Fett" bei Vollmilch mit natürlichem Fettgehalt,
- b)
- „. . . % Fett“ bei im Fettgehalt eingestellter Vollmilch, teilentrahmter (fettarmer) Milch und Trinkmilch,
- c)
- "höchstens ...% Fett" bei entrahmter Milch;.
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