§ 7 MISSAufstV
Allgemeine Module
(1) Die allgemeinen Module sind den folgenden Themenbereichen zuzuordnen:
- 1.
- Nachrichtendienste im politischen Entscheidungsprozess,
- 2.
- Beschaffung und Auswertung von Informationen,
- 3.
- Frieden und Sicherheit,
- 4.
- Kommunikation und Führung sowie
- 5.
- Nachrichtendienste im Informationszeitalter.
(2) Die Inhalte der allgemeinen Module richten sich nach dem Modulhandbuch.
(3) Für die allgemeinen Module werden insgesamt 75 Leistungspunkte vergeben.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.