§ 28 MntDBwVVDV
Lehrgebiete
(1) Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrgebiete:
- 1.
- Staats- und Europarecht,
- 2.
- Verwaltungsrecht,
- 3.
- bürgerliches Recht,
- 4.
- Volkswirtschaftslehre,
- 5.
- Haushalts- und Kassenwesen,
- 6.
- Betriebswirtschaftslehre,
- 7.
- Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
- 8.
- Besoldungs- und Versorgungsrecht,
- 9.
- Reise- und Umzugskostenrecht, Travel Management,
- 10.
- Arbeits- und Tarifrecht einschließlich des Personalvertretungsrechts, des Rechts der schwerbehinderten Menschen und des Gleichstellungsrechts,
- 11.
- Infrastruktur- und Facility-Management,
- 12.
- Wehrersatzrecht und Personalgewinnung,
- 13.
- Organisation,
- 14.
- Beschaffung,
- 15.
- Informationstechnik,
- 16.
- Kommunikation und Kooperation,
- 17.
- Psychologie und Soziologie sowie
- 18.
- Arbeits- und Lerntechniken.
(2) Die Inhalte der Lehrgebiete werden interaktiv, praxisbezogen und kompetenzorientiert vermittelt. Die Vermittlung kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.
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