§ 5 ModistAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
- Umgang mit Kunden,
- 8.
- Handhaben und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen,
- 9.
- Entwickeln und Gestalten von Modellentwürfen,
- 10.
- Herstellen von Filz- und Strohhüten,
- 11.
- Herstellen von Kopfbedeckungen aus anderen Materialien,
- 12.
- Ausgestalten von Kopfbedeckungen,
- 13.
- Herstellen von Unterformen,
- 14.
- Kopieren von Kopfbedeckungen,
- 15.
- Aufarbeiten und Ändern von Kopfbedeckungen,
- 16.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.